Praxis Stoll
Bahnhofstr. 1
12555 Berlin-Köpenick
Tel.: 030 23982729
E-Mail: praxis.stoll@kiju-psychotherapie.net

Praxis für Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapie (Verhaltenstherapie)
in Köpenick

In der Praxis können Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren (bei Therapiebeginn) behandelt werden.


Zur Zeit ist die Praxis voll belegt, so dass ich keine freien Plätze für eine Psychotherapie oder auf der Warteliste anbieten kann.

 

Für akute Problemlagen, die den schnellen Beginn einer Therapie erfordern, empfehle ich die Therapeutensuchmaschine: www.psych-info.de oder www.therapie.de/therapeutensuche/

Ebenso kann ihre Krankenkasse sie unterstützen einen zeitnahen Therapieplatz in angemessener Entfernung zu finden.

Eine weitere Möglichkeit Therapieplätze schneller zu finden ist, einen Therapieplatz bei einem Kollegen/In im sgn. Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Absatz 3 SGB V zu erhalten.

Termine für die "Psychotherapeutische Sprechstunde" können vereinbart werden. Lesen sie hierzu bitte die folgenden Informationen:

Auch wenn es keine freien Termine für eine Psychotherapie gibt, können sich versicherte der gesetzlichen Krankenkassen kurzfristig für einen Termin in der Sprechstunde anmelden. Bei der sgn. psychotherapeutischen Sprechstunde handelt es sich nicht um eine Therapie oder Probatorik. Sie dient dazu kurzfristig zu klären, ob eine Psychotherapie notwendig bzw. "dringlich" ist. Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde wird eine Bescheinigung über die Teilnahme und Empfehlungen zu einer Psychotherapie bzw. die Dringlichkeit einer Therapie erstellt.

Dies kann auch zu Enttäuschungen führen, da selbst wenn eine Dringlichkeit für eine Psychotherapie festgestellt wird, keine freien Therapieplätze in meiner Praxis vorhanden sind.

Wozu kann die therapeutische Sprechstunde dann dennoch sinnvoll sein?

1. Gewissheit über die Behandlungsbedürftigkeit und evtl. Diagnose.

2. Falls zusätzlich zur Indikation eine Dringlichkeit festgestellt wird, kann die Bescheinigung hilfreich sein schneller einen Therapieplatz bei einem Kollegen/In im sgn. Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Absatz 3 SGB V zu erhalten.

Hierzu finden Sie zahlreiche Informationen im Internet.

http://www.therapie.de

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